Ratsuchende Frauen Männer Divers Gewaltstraftaten Körperverletzung Häusliche Gewalt Raubüberfälle Überfälle am Arbeitsplatz Mord / Totschlag (einschließlich Versuch) Terrorismus Sexualstraftaten Vergewaltigung / versuchte Vergewaltigung Sexueller Missbrauch Sexuelle Nötigung / Belästigung Exhibitionismus
Straftaten gegen die persönliche Freiheit Bedrohung / Stalking Nötigung Entführung / Kindesentzug Menschenhandel Erpressung
Vermögensdelikte Diebstahl Einbruch Betrug / Unterschlagung Sachbeschädigung
Sonstige Delikte Beleidigung / Verleumdung Mobbing Verkehrsunfall
Familiensachen
Psychosoziale Lebensberatung |
2019 627 441 183 3 175 80 49 11 8 27 - 103 41 44 18 -
68 40 9 7 6 6
47 11 8 23 5
16 3 7 6
15
35 |
2020 559 377 182 - 209 81 59 7 - 22 40 70 23 27 20 -
47 43 1 1 - 2
36 2 10 20 4
24 7 6 11
6
38 |
2021 605 428 177 - 209 87 66 7 3 39 7 97 24 53 20 -
42 35 5 - - 2
37 4 7 20 6
15 4 1 10
13
51 |
Die HANAUER HILFE betreut auf Initiative des Hessischen Justizministeriums die Zeugenzimmer in Hanau und Offenbach.
Weiterführende Informationen zu den Öffnungszeiten und Kontaktdaten sind in der nebenstehenden Spalte zu finden.
Ratsuchende Frauen Männer/Divers davon waren: Betroffene Zeugen Angehörige Soziale Institutionen Sonstige
Gewaltstraftaten Körperverletzung Häusliche Gewalt Raubüberfälle Überfälle am Arbeitsplatz Mord / Totschlag (einschließlich Versuch) Terrorismus Sexualstraftaten Vergewaltigung / versuchte Vergewaltigung Sexueller Missbrauch Sexuelle Nötigung / Belästigung
Straftaten gegen die persönliche Freiheit Bedrohung / Stalking Nötigung Menschenhandel Erpressung
Vermögensdelikte Diebstahl Einbruch Betrug / Unterschlagung Sachbeschädigung
Sonstige Delikte Beleidigung / Verleumdung Mobbing Verkehrsunfall
Familiensachen
Psychosoziale Lebensberatung |
2019 166
292 205 85/2 128 70 62 27 5
69 33 14 6 2 14 - 22 5 12 5
28 10 10 5 3
24 4 9 6 5
7 1 2 4
9
4 |
2020 127
210 143 67/- 93 42 46 21 8
64 36 11 3 - 13 1 20 7 4 9
9 8 - - 1
14 2 2 7 3
11 1 1 9
6
3 |
2021 136
231 175 56/- 128 70 62 27 5
67 35 14 6 3 12 - 25 10 9 6
9 8 - - 1
17 2 2 8 5
8 1 0 7
9
1 |
Die Zeugenzimmer am Amts- und Lansgericht Hanau und am Amtsgericht Offenbach nutzten durchgängig alle Altersgruppen. Der Bedarf nach Zeugenbegleitung ist nicht von einer bestimmten "Schwere" des Delikts abhängig sondern von den Umständen des einzelnen Falles und dem jeweiligen Erleben der Betroffenen. Circa 72% der Ratsuchenden nahmen 2018 am Amts- und Landgericht Hanau per Telefon den Erstkontakt auf, am Amtsgericht in offenbach waren es 27%.
ln 2019 wurden ca. 60% der KlientInnen am Amts- und Landgericht Hanau durch den Justizbetrieb oder durch einen Hinweis in der Ladung auf das Angebot der Zeugenzimmer aufmerksam gemacht, in Offenbach waren es ca. 67%. In den übrigen Fällen fand der Zugang über Beratungsstellen, Rechtsanwälte oder die Polizei und Öffentlichkeitsarbeit statt. Bei weitergehendem Bedarf vermitteln die Mitarbeiterinnen des Zeugenzimmers z.B. an Beratungsstellen, Rechtsanwälte sowie an Ärzte und Psychologen.
Bearbeitete Akten mit Beschuldigten mit Geschädigten
|
2019 174 199 223 |
2020 127 149 176 |
2021 103 110 112 |
Für den Täter-Opfer-Ausgleich eignen sich vorwiegend Strafverfahren der leichten bis mittelschweren Kriminalität.
Unsere Erfahrung aus mehr als 20-jähriger TOA-Praxis zeigt aber auch, dass die Eignung eines Falles für ein TOA-Verfahren oft mehr von den Umständen des Einzelfalles abhängt als von den Tatbeständen des Strafgesetzbuches. Der großen Mehrzahl der bearbeiteten Fälle lagen Körperverletzungsdelikte zugrunde. Aber auch Delikte wie Bedrohung, Nötigung, Hausfriedensbruch und Beleidigung wurden im TOA bearbeitet. Eher unterrepräsentiert waren Eigentumsdelikte wie Betrug, Diebstahl oder Sachbeschädigung.
Auszug aus unserer TOA-Statistik der letzten drei Jahre:
Ein TOA-Verfahren ist nur dann durchführbar, wenn alle Beteiligten ihre Zustimmung dazu geben. Oftmals ist nur jeweils eine Seite, die Beschuldigten oder die Geschädigten, dazu bereit. In etwa der Hälfte aller Fälle geben sowohl die Beschuldigten als auch die Geschädigten ihr Einverständnis zu einem TOA-Versuch. In ca. 75% dieser Fälle kommt es dann auch zu einer außergerichtlichen Einigung und zur Unterzeichnung einer TOA-Vereinbarung, die in nahezu allen Fällen auch erfüllt wird.
Unsere Erfahrungen zeigen, dass ein gut vorbereitetes und sorgfältig begleitetes Ausgleichsgespräch einen wichtigen Beitrag zur Bewältigung der Folgen der Straftat leisten kann. Es ist zudem oft ein erster Schritt zur Wiederherstellung des sozialen Friedens zwischen den Beteiligten.
Geschädigte wie Beschuldigte haben die Möglichkeit, sich aktiv für ihre Interessen einzusetzen und eine als gerecht empfundene außergerichtliche Einigung auszuhandeln. Die Erfahrung, sich auf eine einvernehmliche Konfliktlösung geeinigt zu haben, erleichtert es vielen Beteiligten, mit dem Tatgeschehen abzuschließen.
In der Praxis kommen verschiedene Möglichkeiten der außergerichtlichen Einigung vor. Es sind häufig Entschuldigungen nach einem klärenden Gespräch, finanzielle Wiedergutmachungen (Schmerzensgeld, Schadenersatz) oder auch Spenden an eine gemeinnützige Einrichtung. Bei einer erfolgreichen Konfliktlösung besiegelt oftmals ein Handschlag symbolisch das Ende einer von beiden Seiten als psychisch belastend empfundenen Situation.