In der Regel wählt die Staatsanwaltschaft oder das Gericht die TOA-geeigneten Fälle aus. Danach schreibt die HANAUER HILFE Geschädigte und Beschuldigte zeitgleich mit der Frage an, ob Interesse an einem TOA besteht. Geschädigte wie Beschuldigte können sich aber auch aus eigener Initiative an die HANAUER HILFE wenden, um einen TOA-Versuch einzuleiten. In getrennten Vorgesprächen können dann die jeweiligen Vorstellungen über eine außergerichtliche Konfliktlösung/ Einigung besprochen werden. Anschließend findet im Regelfall das eigentliche Ausgleichsgespräch mit allen Beteiligten in der HANAUER HILFE statt.
Das Ausgleichsgespräch verläuft idealtypisch in den folgenden vier Phasen:
Ist eine/r der Beteiligten nicht zu einem gemeinsamen Gespräch bereit, kann die außergerichtliche Einigung auch in getrennten Einzelgesprächen erfolgen. Es ist nicht zwingend ein persönliches Ausgleichsgespräch notwendig.