Täter-Opfer-Ausgleich (TOA)

Professionelle Konfliktregelung für Opfer und Täter von Straftaten

Der Täter-Opfer-Ausgleich ist ein außergerichtliches Verfahren, das in § 46 a des Strafgesetzbuches geregelt ist. Der Gesetzgeber möchte damit sowohl die Situation von Opfern von Straftaten als auch von Tätern, die sich ernsthaft um eine Schadenswiedergutmachung bemühen, verbessern. 

 

Täter-Opfer-Ausgleich bedeutet, dass sich die Geschädigten und die Beschuldigten außerhalb eines Gerichtsverfahrens mit Hilfe von Vermittlern zu einigen versuchen. Die Teilnahme an einem TOA ist freiwillig und kostenlos.

 

Im Täter-Opfer-Ausgleich kann eine für alle Beteiligten gerechte Übereinkunft zur Lösung eines aus einer Straftat entstandenen Konflikts erzielt werden. Diese einvernehmliche Lösung wird dann in einer schriftlichen Vereinbarung festgehalten und von den Beteiligten unterschrieben. Durch einen erfolgreichen TOA kann ein staatsanwaltliches Ermittlungsverfahren bzw. ein gerichtliches Strafverfahren abgeschlossen werden. Auch zivilrechtliche Verfahren können vermieden werden, z.B. bei Vereinbarung einer angemessenen Schadenswiedergutmachung.

 

Mögliche Ausgleichsleistungen sind zum Beispiel:

  • gemeinsames Gespräch mit persönlicher Entschuldigung
  • Zahlung von Schadensersatz
  • Zahlung eines Schmerzensgeldes
  • Geschenk, Gutschein oder Dienstleistung als Zeichen der Wiedergutmachung