In Hanau wird der Täter-Opfer-Ausgleich (TOA) von unparteilichen Vermittlern der HANAUER HILFE durchgeführt. Die Unterstützung der Beteiligten kann folgendermaßen aussehen:
Entscheidungshilfen im Vorfeld:
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in getrennten Vorgesprächen erhalten Sie Informationen über den TOA, um entscheiden zu können, ob das Verfahren für Sie infrage kommt
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Sie können Ihre Erwartungen an den TOA schildern und gemeinsam mit uns klären, ob diese im TOA erfüllt werden können
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wenn Sie möchten, beleuchten wir gemeinsam ihre persönlichen Chancen/Vorteile sowie mögliche Risiken/Nachteile
Unparteiliche Vermittlung im Ausgleichsgespräch:
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wir sorgen für einen geschützten Rahmen, so dass ihre Vorstellungen und Interessen in das Gespräch einfließen können
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wir helfen bei der Entwicklung von Konfliktlösungsmöglichkeiten, bei denen sich keiner der Beteiligten benachteiligt fühlt
Kontrolle der Einhaltung der getroffenen TOA-Vereinbarung:
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wir überprüfen, ob die getroffene Vereinbarung eingehalten wurde
Die Staatsanwaltschaft oder das Gericht erhält von uns abschließend einen Bericht über den Ausgang des TOA-Verfahrens. Je nach Ergebnis wird dann von der Staatsanwaltschaft oder dem Gericht
entschieden, ob das Strafverfahren eingestellt oder fortgesetzt wird.