Der Täter-Opfer-Ausgleich bietet Lebensweltorientierung, Partizipation sowie Wiedergutmachung
Die Erfahrung des Jemanden-Verletzens bzw. des Verletzt-Werdens lassen individuelle Bedürfnisse entstehen, an welchen der Täter-Opfer-Ausgleich orientiert. Die Justiz ist angehalten, nach
Aktenlage zu entscheiden. Die Bedürfnisse der Beteiligten stehen dabei nicht im Vordergrund.
Eine Chance für beide Seiten
Ziel ist eine aktive Beteiligung an der Beendigung und Wiedergutmachung einer grenzüberschreitenden Handlung durch Verantwortungsübernahme und Offenlegung „echter“ Bedürfnisse
der Beteiligten. Den Prozess begleiten ausgebildete Mediatoren und Mediatorinnen.
Tatgeschädigte können:
- dem Täter die Folgen seiner Tat (entstandene Schäden, verletzte Gefühle, Ärger, Empörung u. a.) deutlich machen,
- eine schnelle unbürokratische Wiedergutmachung entstandener Schäden erreichen,
- selbst an der Entscheidung, mitzuwirken, wie eine angemessene Wiedergutmachung des entstandenen Schadens erfolgen soll
- im Falle materieller Schäden Ärger und Aufwand eines Zivilverfahrens vermeiden.
Tatverantwortliche können:
- Hintergründe für sein Verhalten schildern und dafür auch Verantwortung übernehmen,
- zeigen, dass er die Gefühle des Opfers ernst nimmt,
- durch Wiedergutmachung die Sache aktiv wieder in Ordnung bringen und eine zusätzliche gerichtliche Bestrafung überflüssig machen.
Tatverantwortliche und Tatgeschädigte können:
- einen evtl. schon lange anstehenden Konflikt gemeinsam bereinigen,
- gegenseitige Vorurteile abbauen und eine Aussöhnung erreichen,
- unnötigen Rechtsstreit vermeiden.
- ein gelungener Täter-Opfer-Ausgleich beinhaltet die Chance, dass die Staatsanwaltschaft das Verfahren einstellt oder das Gericht ein milderes Urteil ausspricht