Ablauf eines Täter-Opfer-Ausgleichs (TOA)

 

  • Von der Staatsanwaltschaft, dem Gericht oder den Tatbetroffenen selbst wird die Anregung zum Täter-Opfer- Ausgleich gegeben.
  • Die Mediator*Innen laden die Tatbetroffenen zunächst getrennt zum Vorgespräch ein.
  • Dort wird über den Vorfall, deren Ursachen und die Folgen sowie über die Vorstellungen zur Wiedergutmachung gesprochen. Wenn beide Seiten einverstanden sind, kommt es in der HANAUER HILFE zu einem gemeinsamen Ausgleichsgespräch, in dem Tatgeschädigte und Tatbeschuldigte über den Vorfall sprechen und sich über eine geeignete Wiedergutmachung einigen. Dies wird in einer schriftlichen Vereinbarung festgehalten und mit der Unterschrift der Tatbeteiligten bestätigt.
  • Die Mediator*Innen teilen schriftlich der Staatsanwaltschaft bzw. dem Gericht das Ergebnis des Täter-Opfer-Ausgleichs zusammen mit der originalen Vereinbarung mit. Darüber hinaus werden durch die Mediator*Innen die Wiedergutmachungsleistungen überwacht.
  • Für die Justiz besteht dann die Möglichkeit, das Verfahren einzustellen bzw. das Ergebnis in der Strafbeimessung zu berücksichtigen.

 

Die Vermittlung ist für die Betroffenen freiwillig und kostenlos.

 

Das Ausgleichsgespräch verläuft idealtypisch in den folgenden fünf Phasen:

  1. Einstieg (Information)
    • Zusammenfassung Verlauf
    • juristische Ausgangslage
  2. Tataufarbeitung (subjektive Sichtweisen der Beteiligten)
    • Tatverlauf und Ursachen des Vorfalls
    • Folgen der Tat
    • heutige Sicht des Vorfalls/Konflikts 

  3. Konflikterhellung

  4. Problemlösung (materieller oder immaterieller Ausgleich)
    • Bedürfnisse und Erwartungen der Tatbeteiligten
    • zivilrechtliche Belange

  5. Übereinkunft
    • Zusammenfassung der Gesprächsergebnisse
    • Unterzeichnung einer Täter-Opfer-Ausgleich-Vereinbarung
    • Informationen zum Fortgang