1. Unsicherheit vor der Aussage
Vielleicht waren Sie noch nie als Zeugin oder Zeuge vor Gericht. Es ist normal, wenn Sie unsicher oder aufgeregt sind und nicht genau wissen, was Sie erwartet. Hören Sie sich die Fragen in Ruhe an und nehmen Sie sich Zeit für Ihre Antworten. Das Gericht weiß, dass viele Zeuginnen und Zeugen in dieser Situation nervös sind.
2. Sicherheitskontrolle am Eingang
Am Eingang des Gerichts müssen alle Besucher*innen durch eine Sicherheitskontrolle. Dabei werden Personen und gegebenenfalls auch Taschen, Rucksäcke und andere Gepäckstücke kontrolliert. Planen Sie deshalb genügend Zeit ein und kommen Sie etwas früher zum Gericht.
3. Ihre Aussage ist wichtig
Ihre Aussage ist für das Gericht wichtig. Deshalb müssen Sie persönlich vor Gericht aussagen. Vielleicht wurden Sie bereits von der Polizei oder der Staatsanwaltschaft befragt. Trotzdem müssen Sie vor Gericht noch einmal erzählen, was Sie erlebt oder beobachtet haben. Das Gericht möchte sich einen persönlichen Eindruck von Ihnen und Ihrer Aussage machen. Ihre Aussage kann für die Entscheidung im Verfahren wichtig sein.
4. Sprechen Sie in Ihren eigenen Worten
Sie müssen keine juristischen oder schwierigen Begriffe verwenden. Sprechen Sie so, wie Sie es aus Ihrem Alltag gewohnt sind. Versuchen Sie, die Ereignisse möglichst genau zu beschreiben. Wenn etwas unklar ist, wird das Gericht nachfragen.
5. Erinnerungslücken sind normal
Vielleicht können Sie sich nicht mehr an alle Einzelheiten erinnern. Das kann daran liegen, dass das Ereignis schon lange zurückliegt oder sehr belastend war. Das Gericht kann Ihnen durch Fragen helfen, sich besser zu erinnern. Versuchen Sie, so genau wie möglich zu antworten. Wenn Sie sich an etwas nicht erinnern können, sagen Sie das offen. Erinnerungslücken sind normal.
6. Wer Ihnen Fragen stellen darf
Mehrere Personen können Ihnen Fragen stellen. Dabei gibt es eine bestimmte Reihenfolge. Zuerst stellt das Gericht Fragen. Danach folgen die Staatsanwaltschaft, gegebenenfalls die Vertretung der Nebenklage und die Verteidigung
7. Sie dürfen nachfragen
Wenn Sie eine Frage nicht verstanden haben, dürfen Sie jederzeit nachfragen. Bitten Sie darum, die Frage zu wiederholen oder anders zu erklären. Wenn Sie glauben, dass eine Frage nichts mit dem Verfahren zu tun hat, können Sie das Gericht fragen, ob Sie die Frage beantworten müssen. Das Gericht entscheidet dann darüber.
8. Gefühle während der Aussage
Die Erinnerung an die Tat kann belastend sein. Manchmal fühlt es sich so an, als würde das Erlebte noch einmal passieren. Sie dürfen während Ihrer Aussage Gefühle zeigen. Es ist in Ordnung, wenn Sie weinen, zittern oder sehr aufgeregt sind. Das Gericht wird versuchen, auf Ihre Situation Rücksicht zu nehmen.
9. Sie dürfen um eine Pause bitten
Eine Aussage kann längere Zeit dauern und anstrengend sein. Vielleicht können Sie sich nicht mehr gut konzentrieren, fühlen sich stark belastet oder müssen zur Toilette.
In diesem Fall dürfen Sie das Gericht um eine Pause bitten.
10. Begleitung durch eine Vertrauensperson
Sie können sich von einer Person Ihres Vertrauens zur Gerichtsverhandlung begleiten lassen. Diese Person darf bei der Tat nicht anwesend gewesen sein und darf nicht selbst als Zeugin oder Zeuge in dem Verfahren infrage kommen. Auch Mitarbeitende der Zeuginnen- und Zeugenbetreuung können Sie begleiten.
11. Begegnung mit der angeklagten Person
Die angeklagte Person ist normalerweise im Gerichtssaal anwesend. Nur in besonderen Ausnahmefällen kann sie während Ihrer Aussage ausgeschlossen werden. Es kann auch vorkommen, dass Sie der angeklagten Person vor Beginn der Verhandlung im Wartebereich begegnen. Das kann unangenehm oder belastend sein.
Zeuginnen und Zeugen werden im Gericht geschützt. In jedem Gericht gibt es Wachtmeisterinnen und Wachtmeister. Sprechen Sie diese an, wenn Sie sich unsicher oder bedroht fühlen.
Am Land- und Amtsgericht sowie Amtsgericht Offenbach können Sie sich außerdem nach vorheriger Absprache unser Zeugenzimmer nutzen.
12. Nach Ihrer Aussage
Nach Ihrer Aussage dürfen Sie bei einer öffentlichen Gerichtsverhandlung im Gerichtssaal bleiben und weiter zuhören. Sie können aber auch nach Hause gehen.
Bei einer nicht öffentlichen Verhandlung müssen Sie den Gerichtssaal nach Ihrer Aussage verlassen. Ob eine Verhandlung öffentlich ist, steht normalerweise auf dem Aushang vor dem Gerichtssaal.
13. Informationen über den Ausgang des Verfahrens
Wenn Sie durch die Tat geschädigt wurden, haben Sie das Recht zu erfahren, wie das Strafverfahren ausgegangen ist. Dafür können Sie einen schriftlichen Antrag an die Staatsanwaltschaft oder das zuständige Gericht schicken. Geben Sie dabei das Aktenzeichen an. Wenn Sie nicht durch die Tat geschädigt wurden und den Ausgang des Verfahrens erfahren möchten, müssen Sie bis zur Urteilsverkündung im Gerichtssaal bleiben. Das ist nur bei einer öffentlichen Gerichtsverhandlung möglich.
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